Förderung von talentierten Nachwuchssängerinnen und -sängern, die im Kanton Aargau Wohnsitz haben oder heimatberechtigt sind, durch Vergabe von Stipendien, Ausrichtung von finanziellen Beiträgen, Zuerkennung von Preisgeldern sowie Ermöglichung öffentlicher Auftritte; ferner Förderung Aargauischer Chöre, Blasmusikformationen, Orchester und Musiktheater durch finanzielle Beiträge.